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   LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2015 - 3 TaBV 39/15   

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https://dejure.org/2015,46545
LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2015 - 3 TaBV 39/15 (https://dejure.org/2015,46545)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.12.2015 - 3 TaBV 39/15 (https://dejure.org/2015,46545)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 3 TaBV 39/15 (https://dejure.org/2015,46545)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 256 Abs 1 ZPO, § 87 Abs 1 ArbGG, § 533 ZPO, § 524 Abs 2 S 2 ZPO
    Antragserweiterung ohne Anschlussbeschwerde - keine gutachterliche Tätigkeit der Gerichte

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsvereinbarung, Arbeitszeit, Außendienst, Verfahrensgegenstand, Zulässigkeit, Antragserweiterung, Anschlussbeschwerde, Feststellungsinteresse, Gutachten, vergangenheitsbezogen, Wiederholungsgefahr

  • IWW

    § 77 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 87 Abs. 2 Satz 1, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 533 ZPO, § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO, §§ 92, 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Feststellungsanträge der Arbeitgeberin bei Erledigung der vom Betriebsrat eingeleiteten Arbeitszeiterfassung durch Dienstleister infolge Zeitablaufs und fehlendem Zukunftsbezug der Antragstellung; Verspätete zweitinstanzliche Antragserweiterung der voll ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Feststellungsanträge der Arbeitgeberin bei Erledigung der vom Betriebsrat eingeleiteten Arbeitszeiterfassung durch Dienstleister infolge Zeitablaufs und fehlendem Zukunftsbezug der Antragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der rein vergangenheitsbezogene Feststellungsantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweitinstanzliche Antragserweiterung ohne Anschlussbeschwerde

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2015 - 3 TaBV 39/15
    Möglich ist dies aber nur durch eine Anschlussbeschwerde (BAG vom 10.02.2009 - 1 ABR 93/07 - Juris-Rz. 22).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05

    Zuständigkeit für Sozialplan

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2015 - 3 TaBV 39/15
    Wird die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder die Zukunft ergeben (BAG vom 20.01.2015 - 1 ABR 1 /14 - Juris, Rz. 18; vgl. BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 15/05 - Rn. 19 m.w.N., BAGE 118, 131).
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 279/08

    Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2015 - 3 TaBV 39/15
    Wird ein zunächst gegenwärtiges Rechtsverhältnis während des Rechtsstreits durch Zeitablauf oder Änderung tatsächlicher Umstände zu einem vergangenen, bleibt die Feststellungsklage nur zulässig, wenn sich aus der erstrebten Feststellung konkrete gegenwärtige oder zukünftige Rechtsfolgen ableiten lassen (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 279/08 - Rn. 22 m.w.N.; 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 - zu I 2 der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2015 - 3 TaBV 39/15
    c) Allein die theoretische Möglichkeit, dass künftig ein derartiger Streitfall eintreten könnte, reicht zur Begründung eines alsbaldigen Feststellungsinteresses nicht aus (BAG 13. Oktober 1987 - 1 ABR 10/86 - aaO).
  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 24/12

    Einigungsstelle - Anfechtung - Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2015 - 3 TaBV 39/15
    Ein solches Begehren ist kein zulässiges Antragsziel einer Feststellungsklage (vgl. BAG vom 17.09.2013 - 1 ABR 24/12 - Juris Rz. 16; BAG vom 11.06.2002 - 1 ABR 44/01 - Rz. 30; BAG vom 22.07.2014 - 1 ABR 9/13 - Juris Rz. 19).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01

    Feststellungsinteresse - Mitbestimmung bei Regelungen zum Gesundheitsschutz -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2015 - 3 TaBV 39/15
    Ein solches Begehren ist kein zulässiges Antragsziel einer Feststellungsklage (vgl. BAG vom 17.09.2013 - 1 ABR 24/12 - Juris Rz. 16; BAG vom 11.06.2002 - 1 ABR 44/01 - Rz. 30; BAG vom 22.07.2014 - 1 ABR 9/13 - Juris Rz. 19).
  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 708/01

    Feststellungsinteresse ausschließlich für die Vergangenheit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2015 - 3 TaBV 39/15
    Wird ein zunächst gegenwärtiges Rechtsverhältnis während des Rechtsstreits durch Zeitablauf oder Änderung tatsächlicher Umstände zu einem vergangenen, bleibt die Feststellungsklage nur zulässig, wenn sich aus der erstrebten Feststellung konkrete gegenwärtige oder zukünftige Rechtsfolgen ableiten lassen (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 279/08 - Rn. 22 m.w.N.; 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 - zu I 2 der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 9/13

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2015 - 3 TaBV 39/15
    Ein solches Begehren ist kein zulässiges Antragsziel einer Feststellungsklage (vgl. BAG vom 17.09.2013 - 1 ABR 24/12 - Juris Rz. 16; BAG vom 11.06.2002 - 1 ABR 44/01 - Rz. 30; BAG vom 22.07.2014 - 1 ABR 9/13 - Juris Rz. 19).
  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 7/08

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2015 - 3 TaBV 39/15
    Dabei muss das rechtliche Interesse i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses selbst bestehen; ein Interesse an der Klärung streitiger Vorfragen genügt nicht (BAG vom 20.01.2015 - 1 ABR 1 /14 - Juris, Rz. 18; BAG 28. April 2009 - 1 ABR 7/08 - Rn. 10).
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